Die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung
Die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) steht vor der Tür und bringt weitreichende Änderungen für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger zu gestalten.
Zentrale Anforderungen der PPWR im Überblick
Die PPWR betrifft alle Verpackungen, unabhängig vom Material, und verpflichtet Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die Anforderungen stufenweise umzusetzen.
Folgende Rollen innerhalb der Wertschöpfungsklette werden unterschieden:

Die wichtigsten Forderungen
- Dokumentations- und Nachweispflichten: Ab 12.08.2026 müssen Hersteller für jede Verpackungsart eine EU-Konformitätsbewertung durchführen und eine technische Dokumentation (engl. Declaration of Conformity – DoC) erstellen, die auf Verlangen der Behörden vorzulegen ist.
- Herstellerverantwortung zur Limitierung von chemischen Stoffen: Ab 12.08.2026 müssen Verpackungen so hergestellt werden, dass das Vorhandensein und die Konzentration besorgniserregender Stoffe auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Im Weiteren werden auch Grenzwerte für PFAS innerhalb von Lebensmittelverpackungen und Schwermetalle ab August schlagend.
- Harmonisierte Kennzeichnung: Ab dem 12.08.2028 wird eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung, basierend auf Piktogrammen, zur Materialzusammensetzung und zur korrekten Abfallentsorgung verpflichtend, um die Transparenz für Endverbraucher zu erhöhen. Diese Pflicht gilt nicht für Transportverpackungen (mit Ausnahme von E-Commerce-Verpackungen) und Verpackungen, die einem Pfand- und Rücknahmesystem unterliegen.
- Design für Recyclingfähigkeit und Minimierung: Ab 2030 ist es nicht mehr erlaubt, Verpackungen mit weniger als 70 % Recycling-Fähigkeit im europäischen Markt in Verkehr zu bringen. Dementsprechend müssen alle Verpackungen in diesem Sinne recyclingfähig sein und werden nach Leistungsstufen A, B und C unterteilt:
- Stufe A: Recyclingfähigkeit von ≥ 95 %
- Stufe B: Recyclingfähigkeit von ≥ 80 %
- Stufe C: Recyclingfähigkeit von ≥ 70 %
Wichtig: Ab 2038 werden nur noch Verpackungen der Stufen A & B am EU-Markt zugelassen.
Zudem gibt es weitere Anforderungen zu Quoten der Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen, Reduktionen im Verpackungsgewicht und -volumen und die Beschränkung des Leerraumverhältnisses auf maximal 50 %.
Schrittweise Umsetzung der PPWR
Die wichtigsten Meilensteine in der Umsetzung der PPWR sind:

PPWR-Compliance
Die Umsetzung der PPWR ist mehr als eine regulatorische Pflicht – sie ist eine strategische Notwendigkeit, um Margen und den Marktzugang in der EU nicht zu gefährden. Zudem stellen Bußgelder, erhöhte EPR-Gebühren und der potenzielle Verkaufsstopp nicht-konformer Produkte stellen erhebliche finanzielle Risiken dar.
(27.05.2026)





