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Produzierende Wirtschaft

Rechtsrahmen für die Transformation – CSRD, EFRS, Taxonomie, Fußabdruck, Green Claims Richtlinie

Nachbericht zur Breakout-Session "Rechtsrahmen für die Transformation" im Rahmen des Fünften Nationalen Ressourcenforums mit Manfred Mühlberger, Chairman, ecopreneur.eu, Alexandra Ciarnau, Sustainability Practice Group, DORDA Rechtsanwälte, Birgit Schalk, Head of Sustainability, Stoelzle Glass Group, Eva Schlotter, Public Affairs & Communication, mjam/foodora, Arthur Erdem, Head of Group Sustainability & Strategy, Engelhardt Gruppe & Karin Huber-Heim, Circular Economy Forum Austria

Auf Unternehmen kommen im Rahmen des Green Deals eine Vielzahl an Regulierungen mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu. Im Rahmen dieser Breakout-Session diskutierten Expert:innen aus Wirtschaft, Recht und Politik worauf sich Unternehmen jeder Art und Größe einstellen müssen, welche Verordnung ab wann welches Unternehmen betrifft und welche Rolle Kreislaufwirtschaft hierbei spielt.

CSRD

CSRD steht für Corporate Sustainability and Reporting Directive. Es handelt sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten und spezifische Umwelt-, Sozial- und  Governance-Kriterien zu erfüllen. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit  der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und die Integration von  Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie zu fördern.

ESRS

ESRS steht für Environmental, Social, and Governance Reporting Standard, also Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattungsstandard. Dieser Standard legt fest, welche Informationen Unternehmen in ihren Berichten zu  Umweltbelangen, sozialen Aspekten und Governance-Praktiken offenlegen sollten. Das Ziel des ESRS besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf die  Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu erhöhen und Investor:innen sowie anderen Interessengruppen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Praktiken zu fördern.

Taxonomieverordnung

Die Taxonomieverordnung ist eine EU-Verordnung, die Kriterien und Standards für die Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen festlegt. Sie hat das Ziel, ein einheitliches und transparentes System zu schaffen, um nachhaltige Investitionen zu fördern und Greenwashing zu vermeiden. Die Taxonomieverordnung definiert Kriterien für umweltfreundliche Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und legt fest, welche Informationen Unternehmen in ihren Berichten offenlegen müssen, um die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu bewerten.

Green Claims Initiative

Die Green Claims Initiative ist eine Initiative, die darauf abzielt, den Markt für grüne Produkte und Dienstleistungen transparenter und vertrauenswürdiger zu machen. Sie setzt sich für klare und einheitliche Standards bei Umweltaussagen und -bewerbungen ein, um Greenwashing zu bekämpfen. Die Initiative fördert die Entwicklung von Leitlinien und Kriterien für Unternehmen, um ihre Umweltansprüche zu validieren und zu überprüfen, und unterstützt Verbraucher:innen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und umweltfreundliche Produkte zu identifizieren.

Due Diligence Directive

Die Due Diligence Directive ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen Risiken für Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren, verhindern und mildern. Die Direktive legt Anforderungen an Berichterstattung, Risikomanagement und Abhilfemaßnahmen fest, um eine verantwortungsvolle Geschäftspraxis zu fördern und nachhaltige Lieferketten zu gewährleisten.

Unternehmen gehen bei der Integration der neuen rechtlichen Anforderungen unterschiedlich vor: von der Teilnahme an Roundtables oder Arbeitsgruppen von Interessensvertretungen auf EU Ebene, über Wissensaufbau bei Entscheidungsträger:Innen zur Gestaltung entsprechender Unternehmenspoitiken und Datensammlungsstrukturen bis zur Intensivierten Kommunikation mit Partner:Innen in der Lieferkette, wurden Maßnahmen diskutiert, die auch von KMU angewendet werden können.

Weiterführende Informationen
  • Dieser Text ist eine Zusammenfassung einer Breakout-Session am Fünften Nationalen Ressourcenforum, welches im Mai 2023 in Salzburg stattfand. Mehr Informationen zum Fünften Nationalen Ressourcenforum finden Sie hier.

in Kooperation mit dem Circular Economy Forum Austria

(25.08.2023)

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